Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat den Rekurs gegen die Baubewilligung des Stadtrates Stein am Rhein für die Umgestaltung der Schiffländi in Stein am Rhein gutgeheissen.
Mit dem Rekurs wurde geltend gemacht, dass das Verkehrskonzept als wesentlicher Bestandteil des Projekts zwingend mit dem Baugesuch hätte aufgelegt werden müssen, da die Zufahrten andernfalls nicht geregelt seien. Das neue Verkehrsregime, welches durch das Bauvorhaben bedingt werde, sei bislang auch nicht amtlich publiziert worden.
Rechtlich gesehen ein Strassenbauvorhaben
Die Regierung hält fest, dass es sich beim Projekt «Umgestaltung Schiffländi» in rechtlicher Hinsicht um ein Strassenbauvorhaben handelt. Der Stadtrat Stein am Rhein hat das Bauvorhaben fälschlicherweise im Baubewilligungsverfahren nach Baugesetz anstatt im hierfür vorgesehenen Verfahren für den Bau von Strassen gemäss Strassengesetz behandelt. Die Baubewilligung ist daher aufzuheben. Die Stadt Stein am Rhein hat nun das geplante Bauvorhaben im anwendbaren Strassenverfahren zu prüfen.









