Abolaufzeit und Abbestellung
Das Abonnement erneuert sich nach Ablauf der Abolaufzeit automatisch um dieselbe Abolaufzeit. Wird die Erneuerungsrechnung nicht bezahlt, wird die Belieferung eingestellt. Kündigungen des Abonnements sind jederzeit auf Ende der bezahlten Abolaufzeit möglich. Wir danken Ihnen für Ihre Mitteilung, wenn Sie den «Bote» nicht mehr wünschen.
Rückerstattung des Abopreises
Der Abobetrag wird nicht zurückerstattet. Der «Bote» kann an eine andere Adresse umgeleitet werden. Bei Todesfällen kann der Verlag Ausnahmen bewilligen.
Mehrwertsteuer
Die Abopreise verstehen sich inklusive 2.6 Prozent Mehrwertsteuer.
Unterbruch des Abonnements
Das Print-Abonnement kann unterbrochen werden. Zusammenhängende Unterbrüche ab der 11. Ausgabe werden bei der nächsten Aborechnung in Abzug gebracht oder nach Ablauf des Unterbruchs in bar abgegolten. Kürzere Unterbrüche werden nicht angerechnet. Bei Print-Abonnenten, welche auch für das im Abo-Preis inbegriffene Online-Abo registriert sind, kann bei Unterbrüchen keine Gutschrift gewährt werden. Abonnenten, welche nur den Online-Zugang abonniert haben, können das Abo nicht unterbrechen lassen.
Ferienumleitungen
Ferienumleitungen innerhalb der Schweiz sind kostenlos. Ferienumleitungen ins Ausland sind nicht möglich.
Nicht zugestellte Exemplare
Nicht zugestellte Exemplare bitten wir sofort zu melden. Nicht zugestellte Exemplare können nachgesandt oder am Schalter abgeholt werden.
Probeabos
Probeabos werden pro Haushalt und Jahr nur einmal gewährt. Danach behält sich der Verlag das Recht vor, eine Lieferung zu verweigern.
Geschützte Titel: «Bote vom Untersee» – gegründet 1900; «Anzeiger am Rhein» – gegründet 1848; «Bote vom Untersee und Rhein» – gegründet 2004.
Copyright: Sämtliche Urheber und Nutzungsrechte von redaktionellen Texten und Inseraten obliegen bei der Bote vom Untersee und Rhein AG. Eine kommerzielle Weiterverwendung der Inhalte von Ausgaben des «Bote» ist untersagt. Werden die Inhalte ohne kommerzielle Absichten genutzt, ist die Quellenangabe «www.bote-online.ch» oder «Bote vom Untersee und Rhein» und das Erscheinungsdatum erforderlich.